Krankenkasseversicherung
Es gibt zwei Arten von Schweizer Krankenversicherungen. Sie sind.
1. Grundversicherung
2. Zusatzversicherung
- Die obligatorische Krankenversicherung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch.
- Diese Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden.
- Tut er dies nicht innerhalb von 3 Monaten, wird ihm eine kleine Geldstrafe auferlegt.
- Innerhalb dieser Versicherung gibt es eine Reihe eingeschränkter Leistungen.
- Erwachsene innerhalb dieser
Versicherung haften bis 300.- Ab
2500: -.
- Die monatliche Gebühr richtet sich nach der Haftung.
- 7000.- Innerhalb von nur 10 % Vorauszahlung.
- 7000.- Es werden nicht mehr als 10 % Vorauszahlung berechnet.
- Der volle Betrag wird bis Ende des Jahres von der Versicherung übernommen.
- Nur wer die Anzahlung für unter 18-Jährige will, soll zahlen.
- Wenn die unter 18-Jährigen die Anzahlung leisten, ist die monatliche Gebühr niedriger als üblich.
Grundversicherung
- In der Schweiz kann dies nur, wer diese Versicherung möchte.
- Innerhalb dieser Garantie
- Versichert sind auch Leistungen wie Zahnmedizin, Ayurveda, Fitness, Notfall, Notfallmedizin, Auslandsmedizin, Spezialmedizin, Luftfahrt, Luftfahrt etc.