Krankenkasseversicherung

Es gibt zwei Arten von Schweizer Krankenversicherungen. Sie sind.

1. Grundversicherung

2. Zusatzversicherung
    Grundversicherung
  • Die obligatorische Krankenversicherung ist für alle Einwohner der Schweiz obligatorisch.
  • Diese Versicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden.
  • Tut er dies nicht innerhalb von 3 Monaten, wird ihm eine kleine Geldstrafe auferlegt.
  • Innerhalb dieser Versicherung gibt es eine Reihe eingeschränkter Leistungen.
  • Erwachsene innerhalb dieser Versicherung haften bis 300.- Ab 2500: -.
    • Die monatliche Gebühr richtet sich nach der Haftung.
    • 7000.- Innerhalb von nur 10 % Vorauszahlung.
    • 7000.- Es werden nicht mehr als 10 % Vorauszahlung berechnet.
  • Der volle Betrag wird bis Ende des Jahres von der Versicherung übernommen.
  • Nur wer die Anzahlung für unter 18-Jährige will, soll zahlen.
  • Wenn die unter 18-Jährigen die Anzahlung leisten, ist die monatliche Gebühr niedriger als üblich.
    Grundversicherung
  • In der Schweiz kann dies nur, wer diese Versicherung möchte.
  • Innerhalb dieser Garantie
  • Versichert sind auch Leistungen wie Zahnmedizin, Ayurveda, Fitness, Notfall, Notfallmedizin, Auslandsmedizin, Spezialmedizin, Luftfahrt, Luftfahrt etc.

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