REISEVERSICHERUNG (HEILUNGSKOSTVERSICHERUNG)
FAMILIENVERSICHERUNG
Die Familienversicherung gilt für maximal 4 Personen (maximal 2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern). Die Versicherungssumme gilt pro Person.
PRÄMIENRÜCKERSTATTUNG
Sollte die zuständige Behörde den Visumsantrag ablehnen, erstatten wir Ihnen die einbezahlte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.–.
GELTUNGSDAUER UND ABSCHLUSSFRIST
Die Versicherung ist gültig ab der Einreise in die Schweiz, sofern die Police vor der Einreise abgeschlossen wurde. Schliessen Sie die Versicherung nach der Einreise ab, ist sie gültig ab dem Tag des Abschlusses. Möchten Sie Ihren Gast 5 oder mehr Tage nach der Einreise noch versichern, beantragen Sie dies bitte direkt bei unserem Service-Center.
FRAGEN SIE UNS
Wenn Sie sich über die richtige Vorgehensweise unsicher sind, fragen Sie uns. Sie erreichen uns unter shelvazug GmbH 041 790 64 63 oder 079 514 64 28.
VERSICHERUNGSDAUER
15 Tage | 168 |
31 Tage | 278 |
62 Tage | 468 |
92 Tage | 624 |
184 Tage | 1188 |
92 Tage | 35 |
184 Tage | 68 |