REISEVERSICHERUNG (HEILUNGSKOSTVERSICHERUNG)

FAMILIENVERSICHERUNG

Die Familienversicherung gilt für maximal 4 Personen (maximal 2 Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern). Die Versicherungssumme gilt pro Person.

PRÄMIENRÜCKERSTATTUNG

Sollte die zuständige Behörde den Visumsantrag ablehnen, erstatten wir Ihnen die einbezahlte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mind. CHF 50.–.

GELTUNGSDAUER UND ABSCHLUSSFRIST

Die Versicherung ist gültig ab der Einreise in die Schweiz, sofern die Police vor der Einreise abgeschlossen wurde. Schliessen Sie die Versicherung nach der Einreise ab, ist sie gültig ab dem Tag des Abschlusses. Möchten Sie Ihren Gast 5 oder mehr Tage nach der Einreise noch versichern, beantragen Sie dies bitte direkt bei unserem Service-Center.

FRAGEN SIE UNS

Wenn Sie sich über die richtige Vorgehensweise unsicher sind, fragen Sie uns. Sie erreichen uns unter shelvazug GmbH 041 790 64 63 oder 079 514 64 28.

VERSICHERUNGSDAUER

15 Tage 168
31 Tage 278
62 Tage 468
92 Tage 624
184 Tage 1188

SOS SCHUTZ

92 Tage 35
184 Tage 68

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